STO Chiptuning Ihre KFZ Meisterwerkstatt in Luebeck für Tuning und Motoroptimierung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Der Vertrag wird von der Firma STO-Chiptuning, Hutmacherring 15, 23556 Lübeck (Verkäufer) nur unter nachfolgenden Bedingungen geschlossen, die als Bestandteil des Vertrages zu betrachten sind. Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sowohl für Geschäfte seitens der Firma STO-Chiptuning mit Privatpersonen, als auch mit Juristischen Personen im Rechtssinne. 
Vertragsschluss

Der Käufer erklärt sich ausdrücklich mit den AGB´s die durch den „Auftrag“ anerkannt werden einverstanden. Ein Exemplar wird jedem Kunden auf Wunsch zusätzlich schriftlich ausgehändigt. Alle Angebote sind stets freibleibend. Technische Änderungen im Rahmen des Zumutbaren sind dabei vorbehalten. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Preise und technische Daten können sich ändern. Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Der Auftrag ermächtigt die Firma STO-Chiptuning Unteraufträge zu erteilen, sowie eventuelle Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen. Die Firma STO-Chiptuning ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich bei Abholung, nach Fertigstellen des vereinbarten Auftrags am Firmensitz von STO-Chiptuning. Der Kaufpreis ist, entsprechend der Terminvereinbarung, spätestens bei der Fertigstellung fällig. Die Aufrechnung gegenüber den Zahlungsansprüchen von STO-Chiptuning ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenansprüche des Bestellers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Soweit der Besteller Kaufmann ist und der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, gilt der vorstehende Absatz entsprechend auch für Zurückbehaltungsrechte. Rechnungen sind sofort fällig. Die Zahlung erfolgt gegen, Bar, EC-Karte oder Vorauskasse sofern nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart wurde. Nachlässe oder Skontierungen sind ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht möglich. Wird bei der Auftragserteilung eine Vorauszahlung vereinbart, so ist diese vor Arbeitsbeginn zu leisten. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. 

Gefahrübergang 

Der Einbau erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von STO-Chiptuning. Lehnt der Besteller die Annahme der ordnungsgemäßen Ware ab, steht STO-Chiptuning Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. Gleiches gilt, wenn der Besteller eine Bereitstellungsanzeige von STO-Chiptuning erhält und nicht innerhalb einer zu setzenden Frist von 14 Tagen die ordnungsgemäß bereitgestellte Ware abnimmt. In allen Fällen, in denen der Besteller zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, ist STO-Chiptuning dazu berechtigt, eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 15 % des Rechnungswertes ausschließlich Mehrwertsteuer zu verlangen, ohne dass es eines Nachweises des tatsächlich entstandenen Schadens bedarf. Unberührt davon bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens, sofern dieser nachweisbar ist. Dem Besteller bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist.

Haftung

STO-Chiptuning haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. STO-Chiptuning haftet nicht dafür, dass Schäden bei der Installation entstehen. Dem Auftragsgeber ist bekannt, dass der Einsatz von Chiptuning und anderen Leistungserhöhenden Maßnahmen zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führt und daher das KFZ nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf. STO-Chiptuning übernimmt keine Haftung für Schäden, die im öffentlichen Straßenverkehr entstehen, wenn das Fahrzeug Chiptuning optimiert wurde oder andere elektronische Maßnahmen in dem Fahrzeug verbaut wurde. Soweit durch Leistungen von uns oder den Einsatz von Produkten von uns Veränderungen der Leistungsdaten von Fahrzeugen hergestellt werden, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Das Fahrzeug entspricht infolge solcher Veränderungen nicht mehr den Erfordernissen des Kraftfahrgesetzes und kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Es besteht für den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen auch die Verpflichtung, eingetretene Änderungen dem TÜV anzuzeigen, seiner KFZ – Versicherung mitzuteilen und eine technische Fahrzeugabnahme zu veranlassen. Es bedarf der besonderen Genehmigung für das veränderte Fahrzeug. Soweit der Kunde das Fahrzeug gleichwohl im öffentlichen Straßenverkehr führt, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Wir übernehmen ausdrücklich keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter, die durch die Nichtbeachtung dieser Hinweise und der gesetzlichen Bestimmungen entstehen. Weiterhin übernimmt STO-Chiptuning keine Haftung für eine Leistungssteigerung des Fahrzeuges aufgrund des Chiptunings oder anderer elektronischer Maßnahmen, da eine Leistungssteigerung auch von den weiteren Komponenten des Motors abhängig ist. Ebenso haftet STO-Chiptuning nicht für unmittelbare oder mittelbare (Mangelfolgeschäden, weitergehende Mangel) Schäden am Motor, die aufgrund Chiptunings oder anderer elektronischer Maßnahmen entstehen können. Etwaige Ansprüche des Bestellers aus positiver Vertragsverletzung oder aus deliktischen Ansprüchen sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma STO-Chiptuning nachzuweisen ist. STO-Chiptuning haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, welche durch Korrosion oder Wassereintritt in das Steuergerät oder Kabelbaum auftreten. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die Elektroniken stets in einem trockenen Zustand befinden.
Gewährleistung/Schadenersatz

Die Gewährleistung beträgt 24 Monate, ab dem Zeitpunkt des Einbaus. STO-Chiptuning leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit der Software und des Eproms. Soweit bei Neufahrzeugen durch Bearbeitung der Motorsteuerung Software die vom ursprünglichen Hersteller gewährte Werksgarantie entfallen sollte, übernimmt STO-Chiptuning die vorgenannte Garantie nicht, es sei denn, es ist im Rahmen des Auftrages, etwas anderes vereinbart. Eine Gewährleistung im Falle der Selbstinstallation durch den Auftraggeber setzt voraus, dass der Besteller das Motorsteuergerät wieder fachgerecht einbaut bzw. einbauen lässt. Wird durch unsachgemäßen Einbau das Steuergerät zerstört ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Das Motorsteuergerät darf nur für den vom Besteller angegebenen PKW und Motor (Steuergerät) verwendet werden. STO-Chiptuning übernimmt keinerlei Haftung bei Verwendung der Komponenten im falschen Fahrzeug. Die Angaben zur Leistungssteigerung beziehen sich nur auf Motoren, die in allen wesentlichen Funktionen dem Mittelwert der Herstellernorm und dem Serienstand entsprechenden Angaben zur Mehrleistung sind fahrzeugindividuell unterschiedlich zu betrachten wobei sich die technisch machbare Mehrleistung, aus dem TÜV-Teilegutachten (soweit vorhanden) ergibt. Diese kann je Fahrzeug und Modell variieren und ist für den Vertrag als verbindlich anzunehmen. Es gilt als vereinbart, dass eine Leistungssteigerung nur gemäß nachfolgenden Bedingungen und ggf. Prüfstandmessungen ermittelt werden kann. Sollte der Auftraggeber nicht zufrieden sein, hat STO-Chiptuning ein Recht auf Nachbesserung, welches zweimal in Kraft treten darf.

Prüfmethode: Dynamische Leistungsmessung und Prüfstandmessung
Umgebungstemperatur: 20° C
Eine andere Bestimmung der Leistungssteigerung gilt als unverbindlich und berechtigt nicht zur Reklamation. Reklamationen in Bezug auf Leistungsdifferenzen können nur 14 Tage nach Fahrzeugbearbeitung anerkannt werden. Der Kunde hat in einem solchen Fall einen Prüfstandbericht vorzuzeigen, in dem hervorgeht, wie viel KW und NM bei Drehzahl das Fahrzeug vor der Leistungssteigerung hatte. Bei Fehlern der Software bzw. der Funktion sind die Fehler zu beschreiben und dem Verkäufer ist ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Nachbesserungsarbeiten finden immer in Lübeck bei der Firma STO-Chiptuning statt.  Die Software oder gelieferte Hardware ist dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen. Anreise-, Abreise-, Transport oder Aufenthaltskosten gehen zu Lasten des Käufers. Ein Ersatzfahrzeug wird nicht gestellt. Auch sonstige andere Schadensansprüche aufgrund einer Einschränkung der Mobilität werden von der Firma STO-Chiptuning nicht übernommen. Die Software darf nicht kopiert oder sonst vervielfältigt werden. Die Software darf auch nicht geändert werden. Die Änderung der Software durch den Käufer/Besteller führt zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche.

Es ist nach dem heutigen Stand der Technik nicht sichergestellt, dass Baugruppen in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. 
Für diese Inkompatibilität übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn die zueinander inkompatiblen Baugruppen sämtlich von uns bezogen wurden. Treten Inkompatibilitäten zwischen von uns bezogenen und fremden Baugruppen auf, stellt uns der Käufer von jeglicher Gewährleistung oder Nachweispflicht frei. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder Ersatz durch Austausch zu leisten. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung leisten wir in der gleichen Weise Gewähr, wie für den Lieferungsgegenstand. Beide Parteien sind bei Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung oder bei Nichterfüllung eines Vertragsbestandteils berechtigt, Minderung oder Rückgängigmachen des Vertrages zu verlangen. Wechselseitige Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind dabei vollständig ausgeschlossen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen oder erlischt, wenn der Käufer bereits eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten durchgeführt hat oder die gelieferten Teile in Motorsportwettbewerben eingesetzt werden. Für Rennteile, die kurzlebige Hochleistungsprodukte sind, beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit im Werkstoff des fabrikneuen Teils zum Zeitpunkt der Übergabe. Bei Teilnahme an motorsportlichen Wettbewerben erlischt die Gewährleistung. Der Ölverbrauch muss nicht den des Fahrzeugherstellers angegebenen Werten entsprechen. Sie dürfen bei leistungsgesteigerten Motoren bis zu 30% darüber liegen. Alle Teile die Gegenstand eines Gewährleistungsfalles sind, müssen uns kostenlos zugestellt werden. Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, z.B. Fahren ohne Motoröl, fallen nicht unter unsere Gewährleistungspflicht. Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln die unter Gewährleistung fallen, werden von uns nur anerkannt, wenn sie binnen 14 Tagen nach Feststellung schriftlich angezeigt werden. Gewährleistungsarbeiten werden ausschließlich in unserer Werkstatt oder bei durch uns genannten autorisierten Partnern durchgeführt. Dabei ausgetauschte Teile müssen uns zur Begutachtung zugesendet werden und gehen in unser Eigentum über. Instandsetzungsarbeiten kleineren Umfangs können mit unserem schriftlichen Einverständnis auch in einer anderen Fachwerkstatt ausgeführt werden. Außerdem müssen für die Anerkennung eines Gewährleistungsfalls die im Fahrzeug-Kundendienstheft vorgesehenen Wartungsarbeiten nachgewiesen werden können. Sollten die Vorschriften in der Bedienungsanleitung des Herstellers missachtet worden sein, ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Ferner ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, wenn das Fahrzeug bei Wettbewerbsfahrten eingesetzt wird oder das Fahrzeug in von uns nicht genehmigter Weise technisch verändert wird. Ansprüche auf Wandelung oder Änderung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen. wenn wir unsere obige Gewährleistung erfüllen.

Sollte unsere Software durch ein Softwareupdate (z.B. beim Werkstattaufenthalt) überschrieben werden, so haftet der Käufer dafür. Die neue Software kann vergünstigt bei STO-Chiptuning durchgeführt werden. Durchführungsort ist auch hierfür immer in Lübeck bei der Firma STO-Chiptuning. Der Kunde hat die Kosten für Hin- und Rückfahrt oder Fahrzeugtransport zu bezahlen. Für Aufenthaltskosten, sowie Verluste oder Kosten die aufgrund des Ausfalls des Fahrzeugs entstehen haftet der Kunde selbst. Die Firma STO-Chiptuning haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, welche durch Korrosion oder Wassereintritt in das Steuergerät oder Kabelbaum auftreten. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die Elektronikteile stets in einem trockenen Zustand befinden.

Wir weisen darauf hin, dass durch die Leistungssteigerung die Garantie (Hersteller oder Werksgarantie, Anschlussgarantie oder Gebrauchtwagengarantie) erlischt. Auch das zurückspielen der Seriensoftware schließt die Garantieversagung im Einzelfall nicht aus. Es kann nicht garantiert werden, dass der Hersteller oder Garantiegeber von dem Eingriff in das Motorsteuergerät nichts erfährt. STO-Chiptuning kann nicht für Kosten einer Reparatur z.B. aufgrund eines Motorschaden (oder andere Bauteile des Motors bzw. Fahrzeuges) bei Garantieverlust haftbar gemacht werden. Wir empfehlen jedem Besteller den zusätzlichen Abschluss einer Garantieversicherung (NSA-Garantie). Auf den höheren Verschleiß und diese möglichen Risiken haben wir bei überdurchschnittlicher Leistungssteigerung hingewiesen und der Auftraggeber akzeptiert und bestätigt dies mit Gestatten der Durchführung der Softwareoptimierung. STO-Chiptuning haftet zudem nicht für Schäden die durch unsachgemäße Bedienung oder Unfall bei den Probefahrten entstehen. Sämtliche Folgekosten (z.B. Höherstufung, Abschlepp- und Bergungskosten, Selbstbehalte und sonstige mit dem Unfall in Verbindung entstehenden Kosten) trägt der Besteller und STO-Chiptuning kann hier nicht haftbar gemacht werden. Der Auftraggeber sorgt für einen geeigneten Versicherungsschutz während der Probefahrten.

Gerichtsstand / Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie des deutschen internationalen Privatrechts finden keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Lübeck. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Salvatorische Klausel

Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien am nächsten käme. Änderungen & Irrtümer vorbehalten.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

10:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr

 

und nach vorheriger Vereinbarung

Hier finden Sie uns

STO Chiptuning - KFZ-Techniker Meisterbetrieb
Hutmacherring 15
23556 Lübeck

Im Gewerbegebiet Roggenhorst
A1 - Abfahrt Lübeck-Moisling

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Telefon: 0451 - 580 97 02
E-Mail: office@sto-chiptuning.com 

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